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Der Kleinprojektefonds Polen – Sachen 2021-2027 eröffnet den 1. Call für Projektanträge.

 

Antragstellungstermin

Die Projektanträge sind vom 25.09.2023 bis zum 13.10.2023, 23.59 Uhr einzureichen.

 

Antragstellungsform

Die Projektanträge samt den erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form (Word- und Excel-Dateien) an die E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu stellen. Alle Felder im Projektantrag sind in Polnisch und Deutsch auszufüllen und die Inhalte müssen in beiden Sprachen identisch sein. Dem Antrag sind Anlagen (in Form von Dateien) gemäß Punkt 13 des Projektantrags beizufügen.

 

Antragsberechtigte Institutionen

Als antragsberechtigte Projektpartner gelten:

  1. Einheiten der staatlichen, regionalen und lokalen Verwaltung, Verbände dieser Einheiten und deren nachgeordnete Institutionen,
  2. Eine Einrichtung des öffentlichen oder privaten Rechts, die
    1. zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die keinen industriellen oder kommerziellen Charakter haben sowie
    2. Rechtspersönlichkeit besitzt und
    3. überwiegend vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird oder deren Leitung der Aufsicht dieser Einrichtungen unterliegt, oder die über einen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsrat verfügt, dessen Mitglieder mehrheitlich vom Staat, von regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt werden,
  3. Gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen, Vereine sowie Sozial- und Wirtschaftspartnerorganisationen im Einklang mit dem geltenden nationalen Recht,
  4. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern die Projektmaßnahmen im Allgemeininteresse liegen, können im Rahmen des KPF als Projektpartner auftreten, jedoch nicht als Antragsteller,
  5. Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ).

 

An jedem Projekt müssen mindestens zwei Projektpartner beteiligt sein: ein Projektpartner aus Polen und ein Projektpartner aus Sachsen (ausgenommen davon sind die EVTZ, soweit sie institutionelle Mitglieder u.a. aus Polen und Sachsen vereint).

 

Fördergebiet

Auf polnischer Seite: Landkreise Bolesławiecki, Jaworski, Karkonoski, Kamiennogórski, Lubański, Lwówecki, Zgorzelecki, Złotoryjski, Żarski und kreisfreie Stadt Jelenia Góra)

Auf deutscher Seite: Landkreise Görlitz und Bautzen.

Detaillierte Bestimmungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Fördergebiets sowie zur Teilnahme von Projektpartnern, die außerhalb des Fördergebiets ihren Sitz haben, sind dem KPF-Handbuch zu entnehmen.

 

Verfügbare Mittel für Projektförderung

Im Rahmen dieses Aufrufverfahrens stehen 4 480 000 EUR EFRE-Mittel zur Verfügung.

 

Fördersatz der Projekte

Die EFRE-Förderung beträgt bis zu 80 % der gesamten förderfähigen Projektkosten. Die Förderfähigkeitsregeln sind dem KPF-Handbuch, Kapitel 6. und 7. zu entnehmen.

 

Der EFRE-Betrag

Der maximale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 30 000 EUR.

Der minimale Förderbetrag aus den EFRE-Mitteln für ein Projekt beträgt 3 000 EUR.

 

Bewertungs- und Auswahlkriterien

Die einzelnen Etappen, Kriterien sowie Bestimmungen zur Begutachtung der Projektanträge befinden sich im KPF-Handbuch, Kapitel 8.1 und 8.2.

 

Erwarteter Entscheidungstermin

Die Entscheidung über die Genehmigung und Förderung ausgewählter Projektanträge wird durch den Lenkungsausschuss (LaK) der Kleinprojektefond Polen – Sachsen 2021-2027 gefasst. Der Termin wird Ende Oktobers 2023 bekanntgemacht.

 

Rechtsbehelf

Alle Antragsteller sind berechtigt, eine Beschwerde zum Bewertungs- und Auswahlverfahren einzulegen. Das Beschwerdeverfahren ist dem KPF-Handbuch, Kapitel 8.6 zu entnehmen.

 

Die notwendigen Unterlagen (zum Herunterladen)

  1. Programmhandbuch des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027 Programmhandbuch des Kooperationsprogramms Interreg Polen – Sachsen 2021-2027
  2. Handbuch für den Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027 Handbuch für den Kleinprojektefonds Polen – Sachsen 2021-2027
  3. Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags Anleitung zum Ausfüllen des Projektantrags
  4. Formular des Projektantrags
  5. Formular Nr. 1 zum Projektantrags (Entwurfsbudget)
  6. Erklärung des Antragstellers Erklärung des Antragstellers
  7. Erklärung des Antragstellers zur Projektfinanzierung Erklärung des Antragstellers zur Projektfinanzierung
  8. Erklärung zur Einhaltung der EU-Grundrechtecharta (gilt nur für polnische Einheiten der territorialen Selbstverwaltung oder von ihnen kontrollierte oder von ihnen abhängige Einheiten)
  9. Nachweis der Bevollmächtigung bestimmter Personen zur Unterzeichnung, im Namen des Antragstellers, erforderlicher Erklärungen und Anlagen (eigenes Dokument des Antragstellers)
  10. Liste der programmspezifischen Outputindikatoren und Ergebnisindikatoren sowie Projektindikatoren (spezifisches Ziel 3.1) Liste der programmspezifischen Outputindikatoren und Ergebnisindikatoren sowie Projektindikatoren (spezifisches Ziel 3.1)
  11. Datenschutzinformation Datenschutzinformation

Zusätzliche Unterlagen (zum Herunterladen)

Leitfaden für Kommunikation und Sichtbarkeit Leitfaden für Kommunikation und Sichtbarkeit

 

Ihr Ansprechpartner

Andrzej Paczos Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel. 0049 15123318295